Wir kennen Nordamerika!Grand Canyon, Arizona
Die Haupstraße von Banff
zurück

Wenn Gepäck beschädigt wird

Wird Gepäck auf Reisen beschädigt oder kommt gar nicht erst
an, kommen für Reisende drei Anspruchsgegner in Betracht:
das Beförderungsunternehmen, der Hausratversicherer oder
der Reisegepäckversicherer. Für Gepäck, das beim Flug verloren
geht oder beshädigt wird , haftet das Beförderungsunternehmen
bis zu einem Betrag von 1170 Euro.

Automatisch mit auf Reisen geht die Hausratversicherung.
Die greift, wenn bei einem Einbruch in die Ferienwohnung
oder Wohnmobil Gepäck gestohlen oder auf offener Straße
die Handtasche geraubt wird. Die Reisegepäckversicherung verspricht welt weiten Schutz für alles, was Urlauber im Koffer
oder am Kör per tragen. Aber Vorsicht: Für Wertsachen wie
Fotoausrüstungen oder Sportgeräte gibt es Einschränkungen
bei der Höhe der Versicherungsleistung. Generell zahlen die Versicherer nur, wenn der Verbraucher sein Gepäck sicher
verwahrt oder mitführt. Doch darüber, was darunter zu verstehen
ist, gibt es oft Streit. Also: Reisegepäck immer wie den Augapfel
hüten.

   
©2006 imr Reisen GmbH